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Zulassung

Anmeldeschluss: Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung sind ab dem 1. Januar des Prüfungsjahres zu stellen und müssen spätestens bis zum 30. April (Eingangstempel) bei der Steuerberaterkammer München in Papierform vorliegen.

Der Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist ausschließlich über das Online-Antragsportal Startseite - Antragsportal StBK mit Online-Ausweis zu stellen. Ohne ordnungsgemäße Antragsstellung über das Online-Antragsportal ist eine Zulassung zur Prüfung nicht möglich.

Diesem Antrag müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen beifügen. Sämtliche Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen sind in amtlich beglaubigter Form (notariell oder behördlich) vorzulegen und damit im Regelfall postalisch an die Steuerberaterkammer München zu übersenden. Bitte beachten Sie, dass eingereichte Originale einbehalten werden.

Die schriftliche Prüfung kann in Bayern ab dem Prüfungsjahr 2026 auch digital mittels Laptop geschrieben werden. Die Entscheidung, ob die Prüfung digital oder auf Papier abgelegt werden soll, ist verbindlich im Rahmen des Antrages auf Zulassung zur Prüfung zu treffen. Den Link zum Prüfungsprogramm für das Anfertigen von Testklausuren sowie weitere Informationen zur digitalen schriftlichen Prüfung finden Sie in dem Merkblatt „Hinweise digitale Steuerberaterprüfung“.

Zulassungsvoraussetzungen

Grafik: Alle Wege führen zur Steuerberaterprüfung
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