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Zulassung

Anmeldeschluss: Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung können erst ab dem 1. Januar des Prüfungsjahres gestellt werden und müssen spätestens bis zum 30. April (Eingangstempel) bei der Steuerberaterkammer München in Papierform vorliegen.

Zulassungsvoraussetzungen

Grafik: Alle Wege führen zur Steuerberaterprüfung
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