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Zulassung

Anmeldeschluss: Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung können erst ab dem 1. Januar des Prüfungsjahres gestellt werden und müssen spätestens bis zum 30. April (Eingangstempel) bei der Steuerberaterkammer München in Papierform vorliegen.

Diesem Antrag müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen beifügen. Sämtliche Zeugnisse, Urkunden und Bescheinigungen sind in amtlich beglaubigter Form (notariell oder behördlich) vorzulegen und damit im Regelfall postalisch an die Steuerberaterkammer München zu übersenden. Bitte beachten Sie, dass eingereichte Originale einbehalten werden.

Zulassungsvoraussetzungen

Grafik: Alle Wege führen zur Steuerberaterprüfung
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